Wenn man bei einer Krankenkasse eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgeschlossen hat, wird ohne ärztliche Verordnung ein Teil der Kosten (ca. 60-80%) übernommen, vorausgesetzt die Kasse ist Mitglied des EMR (erfahrungsmedizinisches Register) und der Therapeut ist anerkannt.
Mein Stundenhonorar beträgt ab dem 01.01.2017 CHF 130.--.